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Rechtsgebiete
In zahlreichen Situationen spielt Wettbewerbs- und Kartellrecht eine Rolle, angefangen bei Exklusivitätsvereinbarungen in Lieferverträgen, Wettbewerbsverboten in Entwicklungsverträgen sowie beim Aufbau neuer Vertriebsstrukturen bis hin zur Teilnahme an Bietergesprächen im Rahmen von Ausschreibungen oder dem Abhalten von Verbandssitzungen. Daneben untersagt das Kartellrecht auch bestimmte vertikale Vereinbarungen, also beispielsweise zwischen Hersteller:in und Händler:in. Hinzu kommen die Besonderheiten im Falle einer marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens. In all diesen Konstellationen besteht die Gefahr, sich wettbewerbswidrig zu verhalten und hohe Bußgelder zu riskieren. Aufgrund ihrer Erfahrung in der kartellrechtlichen Beratung aber auch der Vertretung von Mandant:innen in Kartellverfahren und Kartellschadenersatzansprüchen können die Rechtsanwält:innen von Maiwald auf eine große Expertise in der wettbewerbs- und kartellrechtlichen Beratung zurückgreifen.