Im Mai wird die Große Beschwerdekammer in der Sache G1/21 über die Rechtmäßigkeit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung per obligatorischer Videokonferenz verhandeln. Unternehmen, Berufsverbände und Patentanwälte haben 22 Amicus-Curiae-Schriftsätze zu diesem Thema eingereicht. Darunter nimmt auch eine Allianz von sieben namhaften deutschen Patentanwaltskanzleien zu Videokonferenzen ohne vorheriger Zustimmung aller Beteiligten Stellung.
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Bis zum 27. April hatten die Beteiligten Zeit, Stellungnahmen zu dem heiß diskutierten Thema abzugeben. […] Die Kanzleien sind gegen eine obligatorische mündliche Anhörung per Videokonferenz. Sie argumentieren, dass das EPA mündliche Anhörungen per Videokonferenz nur mit dem Einverständnis aller Beteiligten durchführen sollte.
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Die Kanzlei Maiwald unterstützt auch eine Klage des Mandanten Perdue vor dem Bundesverfassungsgericht, die sich auf die fehlende rechtliche Anhörung vor dem EPA bezieht.
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Dieser Text entstammt einer Pressemitteilung von JUVE Patent. Die Volltextversion des Artikels finden Sie hier: https://www.juve-patent.com/news-and-stories/people-and-business/german-patent-firm-alliance-opposes-compulsory-video-oral-proceedings/