„Die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts hat nach einer 15-stündigen Anhörung ein CRISPR/Cas9-Patent der University of California (Berkeley), der Universität Wien und Emmanuelle Charpentier aufrecht erhalten. Es handelt sich jedoch nur um ein Patent einer Patent-Familie bestehend aus weiteren Patenten, welches Gegenstand eines jüngsten EPA-Verfahrens ist und für die breitere CRISPR/Cas9-Landschaft in Europa von entscheidender Bedeutung ist.
Die University of California (Berkeley), Universität Wien, und Emmanuelle Charpentier (bekannt als CVC oder Berkeley) sind Inhaber des Patentes EP 34 01 400. Es deckt insbesondere den Cas9-Aspekt (Human-Gen-Editierung) der CRISPR-Familie ab. Nach Angaben der Teilnehmer dauerte das Verfahren 15 Stunden.
Einspruch gegen CRISPR
Die Einspruchsabteilung stellte in einer Anhörung vom 29. November bis 1. Dezember 2022 fest, dass EP 400 mangelnder Neuheit unterliegt. Die Einspruchsabteilung entschied daraufhin, EP 400 in geänderter Fassung bis zu einer endgültigen Entscheidung im Februar 2022 aufrecht zu erhalten. Nun hat das EPA das streitige Patent unter Berücksichtigung vorheriger Änderungen aufrechterhalten. Das EPA entschied, dass diese Änderungen die weiteren Einwände der gegnerischen Seite im Hinblick auf mangelnde Neuheit ausräumten.
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Gültig auf Grund von Änderungen
Am 21. Februar 2022 trat das Gremium erneut zusammen und entschied auf der Grundlage eines neuen Hilfsantrags (AR10) von Berkeley, dass EP 400 gültig ist. Damit wurden frühere zellbezogene Themen, die die Grundlage für den Einspruch gewesen waren, zurückgewiesen. Die vier Einsprechenden sprachen sich gegen die Änderungen auf Grundlage der unzulässigen Erweiterung des ursprünglichen Patents, welche eine unzulässigen Kombination von Eigenschaften beinhaltet, aus.
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CRISPR in Europa
Im Februar 2020 wies die Einspruchsabteilung des EPA auch Einwände gegen die CRISPR/Cas9-Stammanmeldung EP 2 800 811 B1 zurück, wodurch das Patent in seiner ursprünglichen Fassung im Mai 2020 aufrecht erhalten wurde. Während EP 400 und EP 902 Teilanmeldungen sind, bietet EP 811 übergreifenden Schutz für CRISPR in Europa. Dies bedeutete, dass die Berkeley/CVC ihren Anspruch auf einen breiteren europäischen Schutz für CRISPR/Cas9 vorläufig durchsetzen konnte.
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Da das EPA jedoch EP 400 und EP 811 aufrechterhält, könnte dies Berkeley in Europa weitere Sicherheit im Patentschutz bieten.
Hohe Beteiligung durch Strohmänner
Die Münchner IP-Kanzlei Maiwald fungiert mit den Partnern Dirk Bühler und Martin Huenges als Teamleiter für die Berkeley/CVC-Kooperation. Die Kanzlei arbeitet seit vier Jahren mit Berkeley zusammen. Sie hat kürzlich neben ihren streitigen Handlungen die Verantwortung für ihr Patenterteilungsverfahren übernommen.
An CRISPR-Verfahren vor dem EPA sind oft mehrere Strohmänner beteiligt. Hier haben sich drei Handelsunternehmen gegen das EP-400-Patent ausgesprochen, wobei alle als Strohmänner im Verfahren auftreten. Die Nichtregierungsorganisation Testbiotech lehnte das Patent jedoch auch aus moralischen Gründen ab, da der Bereich der Genbearbeitung in der menschlichen Keimbahn potenziell komplex ist.
Christoph Then, der für Testbiotech auftrat, war zuvor bei Greenpeace und arbeitet für die Interessenvertretung der Koalition, No Patents on Seeds. Von 1992 bis 1998 koordinierte Then auch Deutschlands No Patent On Life! Kampagne.
Die britische Patentanwaltskanzlei Greaves Brewster meldet regelmäßig Biotech-Patente für Sigma-Aldrich an. Die Kanzlei hat von Anfang an Verfahren rund um das Patent EP 910 geführt.
Die University of California (Berkeley)/Universität Wien/Emmanuelle Charpentier (München) vertreten durch Maiwald: Dirk Bühler, Martin Huenges (Partner); Senior Associate: Kerstin Wolff
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Dieser Text ist ein Pressebericht von JUVE Patent. Den vollständigen Artikel finden Sie hier: EPO upholds Berkeley divisional CRISPR patent – JUVE Patent (juve-patent.com)