Das Europäische Patentamt hat ein CRISPR-Patent aufrechterhalten, das von der Molekularzell- und Biologieprofessorin Jennifer Doudna und Emmanuelle Charpentier von der Universität Wien gemeinsam eingereicht wurde. Die Entscheidung spiegelt die Ablehnung des Amts gegenüber den Argumenten der anonymen Einsprechenden wider. „Es ist erfreulich, dass das Europäische Patentamt die Neuheit und den Innovationsgehalt dieser Erfindung bestätigt hat,“ sagte Charpentier in einer Erklärung. „Ich freue mich zu sehen, dass CRISPR-Cas9 in vielen wichtigen Bereichen der Forschung ein so wichtiges Instrument geworden ist, ganz zu schweigen von seinem Potenzial als heilendes Therapieverfahren für schwere und lebensbedrohliche Krankheiten.“ Im Januar bestätigte das EPA den Widerruf eines Patents, das ursprünglich dem Broad Institute erteilt worden war, und offenbar könnte dies bis zu neun seiner 21 europäischen CRISPR-Cas9-Patente betreffen. Weitere Berichte zu diesem Thema erschienen in Genetic Engineering & Biotechnology News und Life Sciences Intellectual Property Review.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: https://bitn.berkeley.edu/archives/20200211.shtml
Dr. Dirk Bühler, Dr. Martin Huenges, Dr. Kerstin Wolff and Dr. Sarah von Leliwa vertraten die Patentinhaber University of California, Emmanuelle Charpentier und die Universität Wien zum Basispatent CRISPR/Cas9 (EP 2 800 811) in einem Einspruchsverfahren vor dem EPA gegen sieben Einsprechende.