Zahlreiche Generikahersteller dürfen nun doch ihre Nachahmerpräparate des Cholesterinsenkers Inegy in Deutschland vertreiben. Das Landgericht Düsseldorf hob eine einstweilige Verfügung auf (Az. 4b O37/18 bis 4b O43/18), mit der es im Frühjahr den Vertrieb der Generika verboten hatte. Der amerikanische Originator Merck Sharp Dome (MSD) hatte die Hersteller auf Unterlassung verklagt. Dem Antrag gab das Gericht zunächst statt, hob den Verkaufsstopp jetzt aber wieder auf.
Vertreter 1 A Pharma (4b O37/18) und Hexal (4b O43/18):
Taylor Wessing (München): Dr. Jan Rektorschek, Dr. Nora Wessendorf
Maiwald (München): Dr. Derk Vos (Patentanwalt)
Den vollständigen Artikel finden Sie auf Juve unter:
https://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2018/10/nachgeprueft-gericht-revidiert-eigenen-beschluss-auf-kosten-von-hogan-lovells-mandantin