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Bundesverfassungsgericht: Zustimmung Deutschlands Zum UPC-Abkommen Ist Nichtig – Maiwald

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Bundesverfassungsgericht: Zustimmung Deutschlands zum UPC-Abkommen ist nichtig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine langerwartete Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitliche Patentgericht (UPC) veröffentlicht. Das Gericht entschied, dass das Gesetz zur Genehmigung des UPC-Abkommens nichtig ist, da es durch den Bundestag ohne Zweidrittelmehrheit verabschiedet wurde. Laut BVerfG berührt das Gesetz das Grundgesetz inhaltlich, weil es einem supranationalen Gericht Rechtsprechungsaufgaben überträgt. Für die Verabschiedung wäre daher eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen. Diese wurde vom Bundestag bei der Verabschiedung weit verfehlt, es waren nur etwa 35 Abgeordnete anwesend. Daher entschied der Gerichtshof, dass das Gesetz nichtig ist (aber nicht einstimmig; drei Richter gaben eine abweichende Meinung ab).
 
Das Gesetz könnte allerdings immer noch in Kraft treten, denn der Bundestag kann die Abstimmung zur Verabschiedung des Gesetzes wiederholen. Es bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich zu einer Abstimmungswiederholung kommt. Denn das UPC-System hat noch andere Baustellen, insbesondere die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, nicht am UPC-System teilzunehmen. Der Rückzug der Briten könnte weitere Änderungen des UPC-Abkommens erforderlich machen. Wir werden Sie über die Folgen der BVerfG-Entscheidung und die Zukunft der UPC auf dem Laufenden halten.
 
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-020.html

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

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Autoren

Dr. Stefanie Parchmann

Partnerin

Patentanwältin

European Patent Attorney

Diplom-Chemikerin