Das Europäische Patentamt (EPA) kündigt eine Gebührenerhöhung zum 1. April 2023 an. Die meisten Gebühren werden um 3% erhöht. Die Gebühren für die Beantragung einer internationalen Recherche, einer ergänzenden internationalen Recherche und einer vorläufigen Prüfung einer internationalen Anmeldung bleiben jedoch unverändert. In vielen Fällen ist eine Kosteneinsparung durch Zahlung der Gebühren vor Wirksamwerden der Gebührenerhöhung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn eine solche Kosteneinsparung für Sie von Interesse ist.