Aller Voraussicht nach wird das Einheitspatentsystem am 1. Juni 2023 starten. Anmelder von europäischen Patenten, die ab diesem Zeitpunkt erteilt werden, können sich dann für die derzeit am Einheitspatentsystem teilnehmenden 17 Staaten zwischen zwei Alternativen entscheiden: Entweder sie validieren das erteilte europäische Patent in ausgewählten Ländern, wählen also das bekannte Bündelpatent, oder sie stellen den Antrag auf einheitliche Wirkung, um Inhaber eines Einheitspatents zu werden. Diese Entscheidung muss im Spannungsfeld der verfolgten Schutzstrategie und der dadurch verursachten Kosten getroffen werden.
Um beim Kostenaspekt dieser Entscheidung zu helfen, ist seit kurzem ein Kostensimulator auf unserer Website verfügbar (direkter Link: https://maiwald-test.dev5.yoyaba.tech/upc-update/#kostensimulator-fuer-einheitspatente). Mithilfe des Kostensimulators lassen sich über eine variabel vorgebbare Zeitdauer auflaufende Kosten für ein Einheitspatent und ein Bündelpatent vergleichen. Das Vergleichsergebnis kann in Euro, US-Dollar, Yen oder britischen Pfund ausgegeben werden. In diesem Zusammenhang werden die folgenden Kosten berücksichtigt:
- Marktübliche Übersetzungskosten, die im Zusammenhang mit der Validierung und dem Antrag auf einheitliche Wirkung entstehen,
- Aufrechterhaltungsgebühren, und
- Marktübliche Kosten für Dienstleister, die die Bezahlung von Jahresgebühren und im Falle des Bündelpatents die Validierung übernehmen.
Dabei kann die Kostensimulation ohne Weiteres an individuelle Bedürfnisse und Umstände angepasst werden.
Zum Beispiel lassen sich zur Berechnung der Übersetzungskosten die Anzahl der Wörter in der Beschreibung und in den Ansprüchen eines Beispielpatents vom Nutzer einstellen. Außerdem kann die Zeitspanne zwischen Einreichen und Erteilung frei gewählt werden. Das bestimmt, wann die Übersetzungskosten anfallen.
Um einen realitätsnahen Vergleich des Bündelpatents mit dem Einheitspatent hinsichtlich der Aufrechterhaltungsgebühren zu ermöglichen, können ferner die Laufzeiten für die einzelnen Validierungsländer im Bündelpatent unterschiedlich gewählt werden. Es kann also eine vorzeitige Aufgabe der Schutzrechte in einem oder mehreren Validierungsländern in den Vergleich einbezogen werden.
Bei den Kosten für die Dienstleister geht der Kalkulator davon aus, dass sowohl die Validierung als auch die Bezahlung der Aufrechterhaltungskosten von einem Dienstleister übernommen werden und berücksichtigt dementsprechend marktübliche Kosten.
Die aggregierten Simulationsergebnisse werden über die Laufzeit des Patents grafisch dargestellt, sodass die Kostenunterschiede der beiden Alternativen intuitiv deutlich werden.
Viel Freude beim Ausprobieren!