Am 18. Januar hat Österreich als dreizehnter Mitgliedsstaat seine Urkunde zur Ratifizierung des Protokolls zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht betreffend die vorläufige Anwendung hinterlegt.
Damit können die notwendigen institutionellen, organisatorischen und finanziellen Bestimmungen des EPGÜ sowie des zugehörigen Statuts vorläufig angewendet werden. Dadurch soll ein reibungsloser Übergang in die Betriebsphase des Einheitlichen Patentgerichts und damit des Einheitspatentsystems ermöglicht werden.
Das Europäische Patentamt, das für die Erteilung von Europäischen Patenten mit einheitlicher Wirkung zuständig sein wird, schätzt, dass die Phase der vorläufigen Anwendung acht Monate dauert. Damit kann noch vor dem Ende des Jahres 2022 mit dem Inkrafttreten des Einheitspatentsystems gerechnet werden.
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