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Einheitspatentsystem: Vorläufige Anwendung Des Übereinkommens über Ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) Beginnt – Maiwald

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Einheitspatentsystem: Vorläufige Anwendung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) beginnt

Am 18. Januar hat Österreich als dreizehnter Mitgliedsstaat seine Urkunde zur Ratifizierung des Protokolls zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht betreffend die vorläufige Anwendung hinterlegt.

Damit können die notwendigen institutionellen, organisatorischen und finanziellen Bestimmungen des EPGÜ sowie des zugehörigen Statuts vorläufig angewendet werden. Dadurch soll ein reibungsloser Übergang in die Betriebsphase des Einheitlichen Patentgerichts und damit des Einheitspatentsystems ermöglicht werden.

Das Europäische Patentamt, das für die Erteilung von Europäischen Patenten mit einheitlicher Wirkung zuständig sein wird, schätzt, dass die Phase der vorläufigen Anwendung acht Monate dauert. Damit kann noch vor dem Ende des Jahres 2022 mit dem Inkrafttreten des Einheitspatentsystems gerechnet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah auf dem Maiwald Blog.

Quellen:

https://www.unified-patent-court.org/news/austria-closes-loop-protocol-provisional-application-upc-agreement-has-entered-force

https://www.epo.org/news-events/news/2022/20220117_de.html

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

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Autoren

Dr. Tobias Philipp

Senior Associate

Patentanwalt

European Patent Attorney

Vertreter vor dem UPC

Diplom-Ingenieur Maschinenbau

Ingénieur Diplômé (ECP)