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Neuer Zeitplan Für Das EPG: Start Für Den 1. April 2023 Geplant – Maiwald

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Neuer Zeitplan für das EPG: Start für den 1. April 2023 geplant

Am 6. Oktober 2022 gab das Vorbereitungsteam für das Einheitliche Patentgericht einen aktualisierten und detaillierten Zeitplan bis zum Inkrafttreten des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ) bekannt. Damit verdichten sich die Hinweise, dass demnächst mit der Funktionsfähigkeit des EPG zu rechnen ist (wir berichteten bereits am 15. Juli 2022 auf diesem Blog).

Der Zeitplan (siehe nachfolgende Grafik) beinhaltet und konkretisiert die wichtigsten Aktivitäten und Meilensteine der letzten Monate der am 19. Januar 2022 begonnenen, so genannten Provisional Application Phase (PAP):

Dieser Grafik sind die folgenden Eckdaten zu entnehmen:

Dieser so genannte „Fahrplan“ soll zwar lediglich den aktuellen Projektstand widerspiegeln und kann sich dementsprechend noch ändern. Jedoch wird ihm eine gewisse Verbindlichkeit nicht abzusprechen sein, da ausdrücklich mitgeteilt wird, dass jegliche Änderungen wichtiger Ergebnisse und Meilensteine bekannt gegeben werden.

Für alle Patentinhaber wird es somit höchste Zeit, sich in den voraussichtlich verbleibenden knapp drei Monaten mit den Neuerungen des Einheitspatents und des Einheitlichen Patentgerichts vertraut zu machen. Zusätzlich sollten sie ihre Patentportfolios mit Blick auf die Fragen „Einheitspatent: ja oder nein?“ sowie „Opt-out: ja oder nein?“ sichten und ihre bestehenden patentbezogenen Verträge auf entsprechenden Anpassungsbedarf überprüfen.

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

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Autoren

Heike Röder-Hitschke

Counsel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Vertreterin vor dem UPC

LL.M. „International Studies in Intellectual Property Law“