Wie an dieser Stelle vor Kurzem berichtet, hat die EU-Kommission am 3. April 2020 vorgeschlagen, das Anwendungsdatum der Medizinprodukte-Verordnung um ein Jahr, d. h. bis zum 26. Mai 2021, zu verschieben. Die Verfügbarkeit lebenswichtiger Medizinprodukte in der gesamten EU soll hierdurch verbessert werden. Erwartungsgemäß stimmten das Europäische Parlament und der Rat am 17. bzw. 23. April 2020 dem Vorschlag zu.
Die von den Marktbeteiligten befürchteten erhöhten Anforderungen an die Zertifizierung von Medizinprodukten werden daher zunächst zurückgestellt.
Hiervon unberührt bleibt der Geltungsbeginn der Verordnung über In-vitro Diagnostika, (EU) 2017/746, die ab dem 26. Mai 2022 gilt.
Zum Text der Verordnung (EU) 2020/561