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Trotz verzögertem Start des Einheitspatentsystems: Übergangsmaßnahmen des EPA ab 1. Januar 2023

Vergangene Woche wurde bekannt gegeben, dass sich der geplante Start des Einheitspatentsystems auf den 1. Juni 2023 verschiebt. Der Start der Sunrise Period ist demnach für den 1. März 2023 vorgesehen (wir berichteten: https://maiwald-test.dev5.yoyaba.tech/maiwald-blog/eilmeldung-zum-epg-die-sunrise-period-beginnt-erst-am-1-maerz-2023/).

Um Patentanmeldern den Übergang zum Einheitspatentsystem zu erleichtern, hatte das Europäische Patentamt als diejenige Behörde, die europäische Patente mit einheitlicher Wirkung („Einheitspatente“) erteilen wird, bereits vor einiger Zeit zwei Übergangsmaßnahmen definiert, nämlich:

Diese beiden Maßnahmen stehen Patentanmeldern weiterhin ab dem 1. Januar 2023 zur Verfügung! Sie sind also nicht von der Verschiebung des geplanten Starts des Einheitspatentsystems und der Sunrise Period betroffen (siehe https://www.epo.org/law-practice/legal-texts/official-journal/2022/11/a104_de.html und https://www.epo.org/law-practice/legal-texts/official-journal/2022/11/a105_de.html ).

Das sind gute Nachrichten für Patentanmelder, die auf ein Einheitspatent hinarbeiten möchten, denn ein früher Antrag auf einheitliche Wirkung und/oder ein Verzögerungsantrag steht vereinfacht gesagt für all diejenigen Patentanmeldungen zur Verfügung, zu denen eine Mitteilung nach Regel 71 (3) EPÜ ergangen ist, die am 1. Januar 2023 oder später fristgerecht beantwortet werden kann.

Zusammenfassend stehen Patentanmeldern und Patentinhabern folgende Vorbereitungsmaßnahmen auf das Einheitspatentsystem zur Verfügung:

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

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Autoren

Dr. Tobias Philipp

Senior Associate

Patentanwalt

European Patent Attorney

Vertreter vor dem UPC

Diplom-Ingenieur Maschinenbau

Ingénieur Diplômé (ECP)