Pressebericht

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Weiterer Erfolg für Maiwald und die betapharm Arzneimittel GmbH

Wir freuen uns mitzuteilen, dass die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts nach dem erfolgreichen Einspruch unserer Mandantin betapharm und acht weiterer Generikahersteller das Novartis-Patent EP 3 351 246 wegen mangelnder erfinderischer Tätigkeit in vollem Umfang für nichtig erklärt hat (Aktenzeichen: T0814/22-3.3.07).

Im parallelen Verletzungsberufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf hat Novartis als Reaktion auf die Entscheidung der Beschwerdekammer die Verletzungsklage gegen unsere Mandantin zurückgenommen.

Die Volltextversion der Mitteilung von JUVE Patent finden Sie hier.