Am 17. August 2021 wurde das zweite Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. PatMoG) verkündet, wodurch sich einige Neuerungen für das Patentrecht ergeben haben. In dem Beitrag „Der patentrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Bereich Arzneimittel und Medizinprodukte, Teil 1 – Einführung, die Berücksichtigung von Drittinteressen und kritische Auseinandersetzung mit der SOFOSBUVIR Entscheidung“ von Dr. Marco Stief in der aktuellen Ausgabe der PharmR 2/2023 werden vor allem zwei wesentliche Neuerungen erläutert. Den in § 139 Abs. 1 S. 3 PatG neu eingefügten Einwand der Unverhältnismäßigkeit und den in § 139 Abs. 1 S. 4 PatG eingefügten Ausgleichsanspruch. Dabei werden die beiden Regelungen insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung von patentrechtlichen Unterlassungsansprüchen im Bereich Arzneimittel und Medizinprodukte diskutiert.