Mit dem Zweiten Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. PatMoG), hat das deutsche Patentrecht signifikante Neuerungen erfahren. Insbesondere wurde in § 139 Abs. 1 S. 3 PatG eine Verhältnismäßigkeitsschranke im Hinblick auf den patentrechtlichen Unterlassungsanspruch kodifiziert. Der in der letzten Ausgabe erschienene erste Teil des Beitrages hat sich im Schwerpunkt mit der Entstehungsgeschichte dieser Neuregelungen sowie dem Abwägungsbelang der Drittinteressen befasst. In dem zweiten Teil stellt Dr. Marco Stief die weiteren abwägungsrelevanten Faktoren und den Ausgleichsanspruch gem. § 139 Abs. 1 S. 4 PatG dar. Zuletzt gibt er ein Überblick über zentrale prozessuale Erwägungen.