Es ist offiziell: Am 17.2.2023 hat nun auch Deutschland das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert und damit steht der Start des neuen Einheitlichen Patentgerichts (EPG) für den 1.6.2023 fest (vgl. PM BMJ vom 17.2.2023). Hiermit verbunden ist die Einführung eines europäischen Einheitspatents. Der Beginn eines seit Jahrzehnten sehr kontrovers diskutierten und verhandelten einheitlichen Patent- und Patentgerichtssystems steht somit unmittelbar bevor.