In dem gerade erschienen zweiten Teil des Aufsatzes zu vertraglichen IP Garantien befasst sich Dr. Marco Stief mit „Haftungsbegrenzungen und Freistellungsvereinbarungen insbesondere in Technologie- und Unternehmenskaufverträgen (M&A), Lizenz- und F&E-Verträgen„.
Gerade bei den vertraglichen Haftungsbegrenzungen haben sich in den letzten Jahren eine Vielzahl von vertraglichen Instrumentarien herausgebildet, die in ihrer Komplexität und Zulässigkeit auch den erfahrenen Vertragsjuristen herausfordern können.
Vertragliche Freistellungsverpflichtungen, wie sie inzwischen in fast jedem Vertrag zu finden sind, werden häufig in ihrer Bedeutung unterschätzt. Der mit der Freistellungserklärung begründete Haftungsumfang kann in tatsächlicher und finanzieller Hinsicht erheblich über den der vertraglichen Garantien hinausgehen und muss insbesondere genau mit dem Haftungsregime der Garantien abgestimmt werden.