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GB-Patentanmeldungen: Compliance Period

Erteilungsfristen (Acceptance Periods) legen fest, dass eine Patentanmeldung als abgelehnt gilt, wenn sie sich bis zu einem bestimmten Datum (oft 12 Monate nach der Herausgabe des ersten Sachprüfungsberichts) nicht in einem erteilungsfähigen Zustand befindet.  Im Patentgesetz des Vereinigten Königreichs werden Erteilungsfristen allerdings nicht erwähnt; jedoch dient die in Abschnitt 20(1) und Regel 30 beschriebene Compliance Period demselben Zweck:

Was?

Wenn die Patentanmeldung bis zum Ablauf der Compliance Period nicht akzeptiert wurde, wird die Anmeldung zurückgewiesen.

Wie lange?

Die Compliance Period endet 54 Monate nach dem frühesten Prioritätstag der Anmeldung oder 12 Monate nach der Ausstellung des ersten Prüfungsberichts, je nachdem, welches Datum später liegt.

Das britische IPO strebt derzeit eine priorisierte Prüfung von Anmeldungen, die sich dem Ende ihres Übereinstimmungszeitraums nähern, an, um einen schnelleren Austausch von Prüfungsbescheiden und Eingaben zwischen Prüfer und Anmelder zu ermöglichen. Die Compliance Period kann auf gebührenpflichtigen Antrag um zwei Monate verlängert werden. Weitere Verlängerungen können nach Ermessen des Prüfers gewährt werden.

Teilanmeldungen?

Für Teilanmeldungen gilt dieselbe Compliance Period wie für die Stammanmeldung, so dass durch die Einreichung einer Teilanmeldung keine zusätzliche Zeit gewonnen werden kann. Teilanmeldungen sollten daher bevorzugt früher als später eingereicht werden, spätestens jedoch 3 Monate vor Ablauf der Compliance Period der Stammanmeldung.

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

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Autoren

Dr. James Neuhaus

Associate

European Patent Attorney

M.Sc. Chemie