Artikel aus dem Maiwald Blog

Alle Einträge ansehen

Kartellrecht in der Pandemie – Erleichterte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen

Während das Kartellrecht der Zusammenarbeit von Wettbewerbern sehr enge Grenzen setzt und bereits den Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen untersagt, hat die Europäische Kommission nun einen befristeten Rahmen zur Erleichterung der Zusammenarbeit veröffentlicht.

Zielsetzung des befristeten Rahmens

Zur Sicherstellung der Lieferung und ordnungsgemäßen Verteilung wichtiger, aber knapper Waren (insbesondere von Arzneimitteln und medizinischer Ausrüstung) während der Corona-Krise werden damit Kooperationen (auch) zwischen Wettbewerbern erleichtert.

In diesem befristeten Rahmen erkennt die Kommission ein Bedürfnis an weitgehenden Koordinationshandlungen zwischen Wettbewerbern durch entsprechende Verbände an (z.B. im Hinblick auf Produktionskapazitäten oder die Identifizierung von Lieferengpässen). Gleichzeitig betont sie die auch während des befristeten Rahmens grundsätzliche Unzulässigkeit des Austauschs individueller Unternehmensinformationen zwischen Wettbewerbern.

Voraussetzungen der Zulässigkeit des Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen während der Pandemie

Darüber hinaus kann nach dem befristeten Rahmen sogar ein Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen oder eine Koordination der Produktion von Arzneimitteln oder medizinischer Ausrüstung zulässig sein, unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen

Dokumentationspflichten

Um jederzeit darlegen zu können, dass diese Voraussetzungen für einen entsprechen Wettbewerberkontakt vorliegen, müssen Unternehmen jeden Austausch mit Wettbewerbern und alle Vereinbarungen sorgfältig dokumentieren und auf Aufforderung der Europäischen Kommission zugänglich machen.

Die vollständige Mitteilung der Europäischen Kommission können Sie hier nachlesen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020XC0408(04)&from=EN

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

Kontakt aufnehmen

Autoren

Elke Wurster

Partner

Rechtsanwältin

Maîtrise en droit international

Zertifizierter Compliance Officer (Univ.)