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Patent: Nichtigkeitsklage – Urteil bei unterbrochenem Verfahren wegen Insolvenz eines Klägers

Bundesgerichtshof, Urteil v. 24. August 2021, Az. X ZR 59/19 (BPatG) – Oszillationsantrieb

Im zugrundeliegenden Fall hatte das Bundespatentgericht die Nichtigkeitsklagen von insgesamt vier Klägern gegen den deutschen Teil eines Europäischen Patents abgewiesen (Urteil v. 26. Februar 2019, Az. 3 Ni 29/17). Alle vier Kläger legten hiergegen Berufung zum Bundesgerichtshof ein.

Im laufenden Berufungsverfahren wurde gegen eine Klägerin das Insolvenzverfahren eröffnet. Mangels Aufnahme des Verfahrens durch den Insolvenzverwalter war das Verfahren dieser Klägerin nach § 240 ZPO unterbrochen.

Mit vorliegendem Urteil hat der Bundesgerichtshof die Berufung der drei weiteren Kläger durch Teilurteil zurückgewiesen und darüber hinaus entschieden, dass über die Berufung gegen die verbleibende Klägerin wegen der Unterbrechung des Verfahrens (noch) nicht entschieden werden könne.

Im Anschluss an seine frühere Rechtsprechung (Urteil vom 2. Februar 2016, Az. X ZR 146/13) hat der Bundesgerichtshof zur Begründung ausgeführt, dass zwar im Patentnichtigkeitsverfahren grundsätzlich zwischen mehreren Klägern eine notwendige Streitgenossenschaft (iSd § 62 ZPO) bestehe, weil die Entscheidung gegenüber jedem Kläger einheitlich ergehen müsse. Da es aber trotzt des inhaltlichen Zusammenhangs der Klagen im Ermessen des Gerichts stehe, einzelne Verfahren miteinander zu verbinden oder voneinander zu trennen (vgl. § 99 PatG i.V.m. §§ 145, 147 ZPO), stehe § 62 ZPO einem Teilurteil nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines von mehreren Klägern nicht entgegen. Ein Teilurteil ohne Abtrennung habe schließlich keine anderen Wirkungen als ein Schlussurteil in einem abgetrennten Verfahren.

Die Entscheidung ist im Hinblick auf die entsprechende Handhabung künftiger Nichtigkeitsverfahrens praxisgerecht, insbesondere mit Blick auf die Interessen der Kläger, über deren Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, aber auch im Hinblick auf die Interessen des Patentinhabers an einer zeitnahen Beendigung des ohnehin langwierigen Nichtigkeits(berufungs-)verfahrens.

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

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Dr. Christian Meyer

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Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Vertreter vor dem UPC